Form der eigenen wirtschaftlichen Aktivität

 

Willst du abhängig oder unabhängig sein ?

 

Die Antwort auf diese Frage wird die Entscheidung über deine persönliche Zukunft wesentlich beeinflussen. Was sind also die gängigsten Optionen:

 

1.     Ein Job als Arbeiter oder Angestellter in einem Unternehmen. (Unselbständig erwerbstätig)

 

2.     Beamter (Unselbständig im Dienste des Staates)

 

3.     Ein Beruf, bei dem du dein eigener Chef bist. (Selbständig erwerbstätig)

  

Zu 1.

 

Unselbständig Erwerbstätige bekommen ein vereinbartes Gehalt (als Angestellte/r) oder Lohn (als Arbeiter/in). Man hat geregelte Arbeitszeiten, bezahlte Feiertage, einen bezahlten Urlaub und bezahlte Überstunden. Man muss allerdings die Anordnungen des Vorgesetzten befolgen und darf weniger selbständig entscheiden. Ferner besteht die Gefahr der Kündigung. Hat man als unselbständig Erwerbstätige/r eine höhere Position erreicht, z.B. Werkmeister/in, Abteilungsleiter/in, hat man natürlich auch mehr Verantwortung und kann mehr entscheiden. Leiten unselbständig Erwerbstätige große Unternehmen, haben sie die gleiche Verantwortung wie die Eigentümer/innen. Man bezeichnet sie in der Umgangssprache als Manager/innen.

 

Arbeiter/innen sind eher körperlich tätig, Angestellte führen eher die Aufsicht, verwalten oder verkaufen. Aber jede/r Arbeiter/in kann auch einen Angestelltenvertrag erhalten. Die rechtlichen Regelungen sind ziemlich kompliziert. Lehrlinge haben einen Ausbildungsvertrag für einen bestimmten Beruf mit ihrem Arbeitgeber. Für sie gelten besondere Schutzbestimmungen. Die Abgrenzung zwischen Arbeiter/inne/n und Angestellten ist nicht einfach. Die Unterschiede im Arbeitsrecht werden jedoch immer geringer. Außerdem gibt es noch „freie Dienstnehmer/innen“, die ganz bestimmte Aufgaben erfüllen sollen, z.B. ein EDV-Programm erstellen, die aber keine genau geregelten Anwesenheitszeiten haben. Ob jemand ein/e freie/r Dienstnehmer/in oder doch  ist, ist nicht immer leicht zu entscheiden.

 

In jeder Schule wird dir über die Bildungsbeauftragten (wieder so eine tolle Funktion in einer Verwaltung) jede Menge Information über die vielfältigen Berufe und Jobmöglichkeiten geboten. Das ist die trockene Theorie. Darüber Bescheid zu wissen, kann zwar nicht schaden, wird dir aber kein überdurchschnittliches Erfolgserlebnis garantieren. Arbeiter und Angestellte wird es immer brauchen, wird es auch immer geben, aber ob diese Art der Erwerbstätigkeit die Erfüllung deiner Wünsche bringen kann, ist offen.

 

Zu 2.

 

Jeder Staat hält sich sein eigenes Personal, das seine Aufgaben, die er sich im Laufe der Zeit zum Wohlergehen seiner Bürger angeordnet hat, erfüllen soll. Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete.

 

Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

 

Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im Wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

 

Ø  Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)

Ø  Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte = Polizei)

Ø  Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere = Soldaten)

Ø  Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte

Ø  Lehrerinnen/Lehrer

Ø  Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)

Ø  Krankenpflegedienst

 

Du suchst im Job in erster Linie nach einem sicheren Arbeitsplatz, geregelten

Arbeitszeiten und einem Gehalt, das regelmäßig und ganz automatisch in die nächst höhere Gehaltsstufe rutscht? Außerdem magst du Menschen und weißt, dass Parteienverkehr nichts mit Politik zu tun hat? Dann steht einer Laufbahn als Beamter oder als Angestellter im öffentlichen Dienst zumindest von deiner Seite aus nichts mehr im Weg. Beamter ist eigentlich kein Beruf, sondern eine Art der Anstellung innerhalb verschiedenster staatlicher bzw. öffentlich rechtlicher Institutionen. Polizisten haben genauso einen Beamtenstatus wie etwa Richter, Staatsanwälte oder Berufsgruppen im Militärdienst. Was diese Berufe miteinander gemeinsam haben? Alle stehen direkt oder indirekt im Dienst des Staates.


Je nachdem, in welchem Bereich du arbeitest, sind auch deine Aufgaben sehr vielfältig. Als Polizist bist du viel im Außendienst tätig und bestrafst beispielsweise Verkehrssünder, als Verwaltungsmitarbeiter nimmst Anträge für Reisepässe oder Führerscheine entgegen, als Finanzbeamter stellst du sicher, dass Steuern gezahlt werden, als Pilot beim Militär fliegt du vielleicht einen der neuen Eurofighter und als Lehrer unterrichtest du in staatlichen Schulen. Allen öffentlich Bediensteten gemeinsam ist jedoch, dass sie Gesetze und Verfassung so umsetzen, dass ein friedliches Miteinander garantiert ist.

 

Wenn du beim Staat angestellt sein willst, dann hast du viele Vorteile, aber eine tolle Aussicht auf enormen wirtschaftlichen Erfolg wirst du nicht haben.

 

Zu 3.

 

Ein Unternehmer kann seine Ideen umsetzen und selbst entscheiden. Er sollte die Branche (Computerhandel, Restaurant) gut kennen und wissen, was die Kunden verlangen und wie stark die Konkurrenz ist. Ist das Unternehmen nicht erfolgreich, kann der Unternehmer alles verlieren und zwar auch seinen gesamten Privatbesitz. Für die Gründung eines Unternehmens benötigt man ein gutes Konzept und ausreichend Startkapital. Die Geschäftsidee hält man am besten in einem so genannten Businessplan fest. Die meisten Unternehmensgründer/innen in Österreich beginnen ihr Unternehmen alleine.

 

 

Es gibt grundsätzlich vier verschiedene Arten selbstständiger Erwerbstätigkeit:

 

Gewerbliche Erwerbstätigkeit


Bei der gewerblichen Erwerbstätigkeit wird grob unterschieden zwischen "freien Gewerben" (z.B. Handelsgewerbe) und "reglementierten Gewerben" (z.B. Handwerk und Gastgewerbe). Beide Gewerbearten setzen eine Gewerbeberechtigung voraus, bei den reglementierten Gewerben ist zusätzlich ein Befähigungsnachweis notwendig.

 

Urproduktion

Urproduktion ist die Gewinnung roher Naturerzeugnisse. Zu diesen zählen die Land- und Forstwirtschaft, der Bergbau, die Jagd und die Fischerei.

 

Freiberufliche Tätigkeit


Freiberuflerinnen/Freiberufler üben eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Tätigkeiten aus. Freiberuflich tätig sind beispielsweise Steuerberaterinnen/Steuerberater, Wirtschaftstreuhänderinnen/Wirtschaftstreuhänder.

 

"Neue" Selbstständigkeit


Neue Selbstständige üben im Rahmen eines Werkvertrags eine betriebliche Tätigkeit aus, für die sie keine Gewerbeberechtigung benötigen (z.B. Autorinnen/Autoren, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Vortragende).

 

 

 

Die Betrachtungen zu diesem Thema werden dir noch weitere Möglichkeiten aufzeigen, die bislang kaum erwähnt wurden.